AGBS

I. Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen der Fotografin Stefanie Rittler, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Mit der Buchung eines Shootings erklärt sich der Kunde/die Kundin mit diesen AGB einverstanden.
Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin, sofern nicht ausdrücklich andere Regelungen getroffen werden.

2. Leistung, Terminverschiebung, Stornierung
Umfang, Honorar, Termine
Es gelten die schriftlichen Vereinbarungen (siehe Angebot bzw. allgemeiner Schriftverkehr)

Terminreservierung I Bezahlung, Anzahlung, Teilzahlung
Das vereinbarte Honorar ist spätestens am Tag des Shootings fällig, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde. Die Fotografin behält sich vor, einen Teilbetrag als Anzahlung zu verlangen. Termine gelten als verbindlich, sobald sie schriftlich (z. B. per E-Mail oder Buchungstool) bestätigt wurden.

Terminverschiebung
Bei Unwetter (outdoor Shooting) wird das Shooting auf einen Ausweichtermin verschoben. Bei krankheitsbedingter Absage des Auftraggebers bei einem Shootings im DACH-Raum wird der Termin unter Vorlage eines ärztlichen Attestes einmalig kostenfrei verschoben. Anfallende Stornierungskosten für Foto-Studio, Hair and Makeup, Reisekosten, Unterkunft, etc. hat der/die Auftraggeber/in zu zahlen. Bei krankheitsbedingter Absage des Auftraggebers bei einem Shooting außerhalb des DACH-Raumes fällt ein Ausfallhonorar von 25% der Gesamtsumme des Shootings an plus Übernahme von anfallenden Stornierungskosten (Studio, Hair and Makeup, Reisekosten, Unterkunft, etc.).

Eine Terminverschiebung von Seiten des Auftraggebers ist nicht möglich, wenn es sich um ein feststehendes Foto-Event (Gruppen-Shooting, Shooting-Tag mit mehreren Einzel-Slots) handelt.

Die Fotografin behält sich vor, in Ausnahmefällen kulant zu entscheiden.

Stornierung
Bei Stornierung des Shootings durch den/die Auftraggeber/in sind 50 % der Gesamtsumme des Shootings als Aufwandsentschädigung und Ausfallhonorar fällig. Bei Stornierung des Shootings weniger als 48 Stunden vor Shooting-Beginn werden 75 % der Gesamtsumme des Shootings fällig. Bei Nichterscheinen sind 100% fällig.

Bei Stornierung des Shootings im Rahmen eines feststehenden Foto-Events (Gruppen-Shooting, Shooting-Tag mit mehreren Einzel-Slots) kann der gebuchte Slot an eine Ersatzperson weitergegeben werden oder der Slot verfällt. Eine Rückerstattung der Kosten ist nicht möglich.

Ausfall durch höhere Gewalt (seitens der Fotografin)
Sollte die Fotografin aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat (z. B. Krankheit, Unfall, höhere Gewalt) den vereinbarten Termin nicht persönlich wahrnehmen können, wird das Shooting auf einen zeitnahen Ausweichtermin verschoben. Bereits angefallene Fremdkosten (z. B. Studio, Styling, Reisekosten), die nicht stornierbar sind, werden in diesem Fall von der Auftragnehmerin übernommen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Ein Anspruch auf Durchführung durch die ursprünglich gebuchte Fotografin besteht nicht. Heißt: Die Fotografin behält sich im Falle von höherer Gewalt vor, eine fachlich gleichwertige oder höher qualifizierte Ersatzfotografin mit der Durchführung des Shootings zu beauftragen. Diese Entscheidung obliegt der Auftragnehmerin. Die Kundin wird darüber umgehend informiert.


Nutzungsrechte
Einfache kommerzielle Nutzungsrechte
Es werden die einfachen kommerziellen Nutzungsrechte eingeräumt. Diese gelten zeitlich und räumlich unbeschränkt.
Nutzungsumfang
Die vereinbarten Nutzungen enthalten: gewerbliche Eigennutzung Online: Website, Social Media Accounts, Newsletter, Podcast, online-Magazin, etc. gewerbliche Eigennutzung Print: Werbematerial (Flyer, Postkarten, Visitenkarten).

Bei Nutzung des Bildmaterials im Rahmen einer Buchveröffentlichung oder eines Printmagazins fällt ein gesondertes Nutzungshonorar an, welches sich an der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) orientiert.
Eine Weitergabe oder Veröffentlichung der Bilder durch Dritte ist ohne schriftliche Genehmigung nicht gestattet.
c) Bearbeitungen und KI-Veränderungen
Fotografien:
Die übergebenen Bilder dürfen von der Kundin ausschließlich im gelieferten Zustand verwendet werden. Jegliche nachträgliche Veränderung, Bearbeitung oder Manipulation der Fotos – insbesondere durch den Einsatz künstlicher Intelligenz (z. B. Retusche, Gesichtstausch, Composings, Filteranwendungen, Umwandlung in schwarz-weiß) – ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Fotografin untersagt.
Ausnahme:Der Bildausschnitt kann verändert werden, sofern er die Bildaussage nicht verfälscht. Es können Schriften über die Fotos gelegt werden. In diesem Fall können für eine bessere Leserlichkeit die Fotos abgedunkelt oder aufgehellt werden. Fotos können kombiniert werden. (Flyer, Collage). Die Person auf dem Foto kann ausgeschnitten/freigestellt werden und ein anderer Hintergrund kann hinzugefügt werden. Bei Fotos, die Nacktheit zeigen (Boudoir, etc.) können Intimbereiche kaschiert werden. Die Überdeckung sollte als solche erkennbar sein. Bei 24h Story-Formaten können Filter verwendet werden und das Foto kann nachträglich beliebig bearbeitet werden.

Bewegtbild: Bewegtbilder (Videosequenzen für Reels, etc) können von der Auftraggeber/in beliebig bearbeitet werden.
d) Urheberrecht: Namensnennung/ Verlinkung

Fotografien:
Die Urhebernennung ist in Deutschland verpflichtend. Daher bitte immer die Credits angeben:
- Social Media: Verlinkung/Namensnennung unter Text/ über Hashtags: @stefanie.rittler
- Website: Verlinkung der Website der Fotografin im Impressum unter der Firmenadresse oder unter den jeweiligen Fotos: © Stefanie Rittler
- Newsletter: © Stefanie Rittler (unterhalb des Fotos)
Ausnahme: bei Nutzung als Profilbild in Businessportalen (Xing, LinkedIn) oder auf der Visitenkarten, wo eine Nennung nicht möglich ist. Eine Verlinkung / Namensnennung in Stories (24 Stunden Format) ist nicht nötig.

Bewegtbild: eine Urhebernennung ist nicht nötig.

3. Allgemeines zur Leistung
Leistungen aus Angebot
Die Leistungen aus dem bestätigten Angebot gelten als die zu erbringenden Leistungen. Für darüber hinausgehende Leistungen wird eine gesonderte Vergütung vereinbart.

b) Location
Die Auftragnehmerin gibt Tipps, wirkt im Falle einer Recherche unterstützend mit und spricht Empfehlungen aus. Für die finale Entscheidung der Location(s) ist der/die Auftraggeber/in zuständig. Die Auftragnehmerin übernimmt für die Location keine Zufriedenheits-Garantie. Umfangreiches Location-Scouting wird je nach Aufwand extra vergütet. Der ungefähren Kostenumfang wird vor Ausführung kommuniziert.

ausführliches Locationscouting offline und online: 90 € / Stunde + Kosten für Anfahrt. Bei längerer Anfahrt Übernachtung und Verpflegung

c) Stilberatung
Eine umfangreiche Stilberatung die über den Planungscall und den mit inbegriffenen WhatsApp Support hinausgeht, wird extra vergütet. 450 €.

c) extra Fotos
Über das gebuchte Shooting hinausgehende Fotografien werden extra vergütet. Die Preise können plötzlich und ohne Vorankündigung geändert werden:

ab + 01 Fotos: 60 € I Foto
ab + 10 Fotos: 55 € I Foto
ab + 20 Fotos: 50 € I Foto
ab + 30 Fotos: 45 € I Foto

Kostenpunkt für Fotografien, die in Farbe UND schwarz-weiß angefordert werden: + 50% pro Foto, das in beiden Varianten ausgeliefert wird.

c) Auswahlrecht
Die Sichtung und Vorauswahl der Fotografien obliegen der Fotografin. Die finale Auswahl erfolgt durch die Auftraggeberin.

d) Auslieferung des Bewegt-Materials
Die Sichtung und finale Auswahl des Bewegtmaterials obliegt der Fotografin. Bei Auslieferung des Bewegt-Materials wählt die Fotografin selbstständig die besten Sequenzen aus und stellt diese der Kunden zugeschnitten und colour-gegradet zur Verfügung. Der Umfang des auszuliefernden Bewegt-Materials wird im Angebot festgelegt. Darüber hinausgehende Video-Sequenzen werden extra vergütet

d) Mängel
Werden der Fotografin innerhalb von sieben Tagen nach Auslieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängel angezeigt, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Als Mängel gelten nicht sog. Geschmacksretouren, sondern lediglich technische Mängel.

e) Nachbearbeitungen
Gesondert angefragte Nachbearbeitungen außerhalb der Mängelbeseitigung bedürfen einer gesonderten Vergütung, soweit damit ein größerer Aufwand verbunden ist. Die Höhe der Vergütung ist mit der Fotografin zu vereinbaren.


f) Herausgabe von Raw-Formaten
Die Fotografin gibt keine unbearbeiteten Fotos (RAW-Format) heraus. In Ausnahmefällen können RAW Bilder gegen einen entsprechenden Aufpreis erworben werden.

g) Dauer der Aufbewahrung
Die Fotografin sagt keine Aufbewahrung des angefertigten und gelieferten Fotomaterials zu. Bei Bedarf kann eine Aufbewahrung gesondert mit der Fotografin vereinbart werden.
Aufbewahrung meint Online auf der Pictime Galerie bzw auf einer externen Festplatte.

h) Liefertermine / Eilgebühr
Liefertermine können je nach aktueller Auftragslage unterschiedlich ausfallen. Die Lieferung erfolgt nach bis zu sieben Werktagen. Ein Eilbedarf, heißt Auslieferung der fertig bearbeiteten Bilder innerhalb von 12-24 Stunden muss frühzeitig kommuniziert werden. Für die Eilbearbeitung der Bilder wird ein Eilzuschlag berechnet- einsehbar im Upgrade Sheet.

4) Nutzung der Bilder durch die Urheberin
Sollten Fotos von der Nutzung ausgeschlossen sein, teilt die Auftraggeberin der Auftragnehmerin nach Aufforderung dazu die Dateinamen der entsprechenden Fotos innerhalb von 10 Tagen mit. Die freigegebenen Fotos dürfen durch die Fotografin wie folgt eingesetzt werden: Social Media, Website, Publikationen, Printprodukte (z.B. Visitenkarten, Flyer, Broschüren, Werbematerial), Ausstellungen. Bei einer Weitergabe der Fotos an Print- oder Online Medien wird die Auftraggeberin im Vorfeld informiert und um Zustimmung gebeten.
Die Auftraggeberin kann einer bereits zugesagten Veröffentlichung zu jeder Zeit widersprechen. In diesem Falle macht die Fotografin die Veröffentlichung, sofern möglich, wieder rückgängig.